Für Studierende, die ihre Master- oder Bachelor-Arbeit schreiben:
In einer Änderung der Informationen des Prüfungsamts muss die Abschlussarbeit als elektronische Ausfertigung beim Prüfer eingereicht werden, nicht mehr wie bisher auf einem Datenträger beim Prüfungsamt.
Achtung!
Diese Änderung gilt nur, wenn die Regelung bereits im Zulassungsschreiben erwähnt wurde oder in deiner Eidestaatlichen Versicherung so genannt wurde.