Abschlussarbeit Information

Für Studierende, die ihre Master- oder Bachelor-Arbeit schreiben:
 

In einer Änderung der Informationen des Prüfungsamts muss die Abschlussarbeit als elektronische Ausfertigung beim Prüfer eingereicht werden, nicht mehr wie bisher auf einem Datenträger beim Prüfungsamt. 

Achtung!
Diese Änderung gilt nur, wenn die Regelung bereits im Zulassungsschreiben erwähnt wurde oder in deiner Eidestaatlichen Versicherung so genannt wurde.

Wie die elektronische Ausfertigung abgegeben werden muss (also ob CD, USB-Stick, etc.) muss man mit dem Prüfer bzw. dem entsprechenden Betreuer klären. Die offizielle Information vom PA findet ihr auf der Website oder als PDF hier.

Sollten diesbezüglich Fragen auftreten könnt ihr euch an das PA oder an uns wenden.