Anträge zum Verzicht auf Wiederholungsversuche und zur Wertung eines Prüfungsversuchs entgegen der Freiversuchsregelung

Nach getroffener Entscheidung durch den Prüfungsausschuss, sind die Anträge online für:

1.) den Verzicht auf den Antritt eines Zweit- bzw. Drittversuchs.
2.) für den Verzicht auf die Freiversuchsregelung nach § 8 Abs. 3 Rahmenprüfungsordnung SoSe 2020 bzw. § 9 Abs. 1 Rahmenprüfungsordnung WiSe 2020/21. (sollte es im Sommersemester 2021 auch eine Freiversuchsregelung geben, wird dies voraussichtlich fortgeführt)

Damit ist es möglich:

- bei 1) auch vor Ablauf der Wiederholungsfristen (welche ja durch die Pandemie noch bis zum Ende des Wintersemester 21/22 laufen) auf den Wiederholungsversuch zu verzichten um den Erstversuch als gültigen Versuch stehen zu lassen, damit in den Modulgruppen schon vorher der Notenausgleich stattfinden kann. Das ist wichtig für viele, die jetzt Ihre Bachelorarbeit schreiben wollen aber noch Wiederholungen der ersten Studienphase offen haben.

- bei 2) sich einen nicht bestandenen Versuch werten zu lassen (Erst- oder Wiederholungsversuche) der, bedingt durch die Freiversuchsregelung der Rahmenprüfungsordnungen, als "Freier Prüfungsversuch, Corona-Pandemie" verbucht wurde. Manchem reicht diese Ergebnis ja schon zum Bestehen oder zur Erfüllung der Wiederholungsfrist. Da es auch für Erstversuche gilt, ist es für manchen die Gelegenheit erst einmal wenigstens eine gewertete Modulprüfung zu erhalten um diese dann, durch den Verzicht auf die Wiederholung, z.B. als endgültige Prüfung werten zu lassen.

Die Kriterien für die Antragstellung sind in den Anträgen genannt.
Antrag 1 gilt nur für Verzicht auf Wiederholungsprüfungen (2. oder 3. Versuch)
Antrag 2 gilt nur für Prüfungen die zumindest angetreten wurden, also nur für Versuche die im FlexNow mit "Freier Prüfungsversuch, Corona-Pandemie" verbucht sind.

Sofern es eine Frist für die Antragstellung gibt und diese zum heutigen Tage bereits abgelaufen ist, bzw. die betreffende Prüfung bereits im System freigeschaltet wurde, wird aus Kulanzgründen eine Nachfrist gewährt, die jedoch maximal einen Monat ab dem Tag der Onlinestellung der Anträge (also ab dem heutigen Tage) beträgt, sofern nicht ein anderes Kriterium dies verbietet (z.B. die Folgeprüfung bzw, die Prüfung auf die eigentlich verzichtet werden soll wurde schon abgelegt).
Für alle Prüfungen, deren Ergebnisse erst ab dem heutigen Tage in FlexNow freigeschaltet wurden, gilt die auf dem Antrag angegebene Frist für die Antragstellung.

Die beiden Anträge sind zu finden auf der Webseite des WiWi-Prüfungsamtes im Bereich Anträge und Infos.

hier die beiden Direktlinks
zu 1) https://www.uni-regensburg.de/studium/pruefungsverwaltung/medien/wirtschaftswissenschaften/verzichtserkl__rung-pr__fungsversuch.pdf

zu 2) https://www.uni-regensburg.de/studium/pruefungsverwaltung/medien/wirtschaftswissenschaften/wertung-pr__fungsversuch_verzicht-auf-freischuss.pdf