Nach getroffener Entscheidung durch den Prüfungsausschuss, sind die Anträge online für:
1.) den Verzicht auf den Antritt eines Zweit- bzw. Drittversuchs.
2.) für den Verzicht auf die Freiversuchsregelung nach § 8 Abs. 3 Rahmenprüfungsordnung SoSe 2020 bzw. § 9 Abs. 1 Rahmenprüfungsordnung WiSe 2020/21. (sollte es im Sommersemester 2021 auch eine Freiversuchsregelung geben, wird dies voraussichtlich fortgeführt)
Damit ist es möglich: