PO 2021 für Master-Studierende

Liebe Master-Studierende,

es gibt Neuigkeiten bezüglich der neuen Prüfungsordnung für BWL-Studierende im Master.

Es gibt ein ganz wichtiges Details in der neuen Ordnung, nämlich die in der PO enthaltene Übergangsregelung. Im Wortlaut:

"Studierende, die ihr Studium im Masterstudiengang Betriebswirtschaftslehre zum Wintersemester 2021/2022 aufgenommen haben, können auf schriftlichen Antrag, der bis zum 31. März 2022 beim Prüfungssekretariat Wirtschaftswissenschaften einzureichen ist, in die Prüfungsordnung für die Bachelorstudiengänge Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre, Internationale Volkswirtschaftslehre mit Ausrichtung auf Mittel- und Osteuropa und Wirtschaftsinformatik sowie für die Masterstudiengänge Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre, Internationale Volkswirtschaftslehre mit Ausrichtung auf Mittel- und Osteuropa, Wirtschaftsinformatik und Immobilienwirtschaft vom 28. September 2015 in der jeweils geltenden Fassung wechseln; ein späterer Wechsel ist ausgeschlossen."

Zu beachten ist insbesondere:

- Die Regelung betrifft nur den Master BWL (keine anderen Studiengänge)

- Die Deadline für die Beantragung des Wechsels ist der 31. März 2022 - danach ist definitiv kein Wechsel mehr möglich

- Bei Fragen oder Unklarheiten dürft Ihr euch gerne an Prof. Haller oder an Herrn Steger wenden.